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FAQ

Häufig gestellte Fragen:
Alles, was Sie wissen müssen.

Was umfasst der individuelle Beratungstermin an der primus naturmed?

In einem persönlichen, kostenfreien Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welche Ausbildung ideal zu Ihren beruflichen Zielen, Ihrer Lebenssituation und Ihren fachlichen Interessen passt.

Typische Themen im Gespräch sind unter anderem:

  • Wie gelingt ein Quereinstieg – auch mit oder nach Unterbrechungen z. B. durch Elternzeit oder berufliche Pausen?
  • Welche Finanzierungs- und Ratenzahlungsmodelle gibt es?
  • Wie können Sie verschiedene Kurse sinnvoll kombinieren und sicher in die Praxis starten?

Unser Ziel: Sie erhalten eine klare Orientierung – fundiert, verständlich und persönlich. Damit Sie die beste Entscheidung für Ihre Ausbildung treffen können.

Ist eine Online-Ausbildung für mich geeignet?

Eine Online-Ausbildung ist genau dann das Richtige für Sie, wenn Sie sich maximale Flexibilität und ortsunabhängiges Lernen wünschen – ohne auf Struktur, Austausch und Qualität zu verzichten.

Sie profitieren besonders, wenn:

  • Sie beruflich oder familiär eingebunden sind – z. B. durch Kinderbetreuung oder Schichtarbeit – und Ihre Lernzeiten flexibel einteilen möchten.
  • Sie auf Unterricht nicht verzichten wollen, aber dennoch bequem von zu Hause oder unterwegs teilnehmen möchten.
  • Sie lange Anfahrtswege und unnötige Kosten vermeiden möchten und stattdessen Ihre Energie ins Wesentliche investieren wollen: in Ihre Ausbildung.
  • Sie gerne im eigenen Tempo lernen, aber gleichzeitig von aufgezeichneten Webinaren, digitalen Lernmaterialien und einem strukturierten Online-Campus profitieren möchten.
  • Sie im Ausland leben oder sich bequem vom Urlaubsort aus weiterbilden möchten.

Unsere Online-Akademie wurde speziell für Menschen entwickelt, die Flexibilität, höchste Qualität und professionelle Begleitung vereinen möchten – modern, effizient und praxisnah.

Kann ich auch ohne medizinische oder psychologische Vorkenntnisse Heilpraktiker für Psychotherapie werden?

Ja – unsere Ausbildung ist auch für Einsteiger ohne Vorkenntnisse geeignet.
Die Inhalte sind so aufgebaut, dass Sie Schritt für Schritt in das notwendige Fachwissen eingeführt werden – verständlich, strukturiert und praxisnah.

Sie lernen unter anderem:

  • psychische Störungsbilder von Grund auf zu erkennen und zu verstehen,
  • ein sicheres Gefühl für Symptome und diagnostische Abgrenzungen zu entwickeln,
  • und eine fundierte Anamnese sowie eine prüfungsrelevante Diagnostik anzuwenden.
  • Und vieles mehr! So, dass Ihnen der Einstieg in die tägliche Praxis leicht fallen wird.

Was ist der Unterschied zwischen Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologen bzw. Psychotherapeuten?

Die Berufsbezeichnungen „Heilpraktiker für Psychotherapie“ und „Psychotherapeut“ beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Ausbildungswegen:

  • Psychologische Psychotherapeuten absolvieren ein Hochschulstudium der Psychologie mit anschließendem Masterabschluss und eine staatlich geregelte psychotherapeutische Weiterbildung. Sie erhalten eine Approbation durch das Gesundheitsministerium, die sie zur Ausübung heilkundlicher Psychotherapie berechtigt.
  • Heilpraktiker/innen für Psychotherapie hingegen durchlaufen keine akademische Ausbildung, sondern erwerben eine eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (§ 1 HPG). Diese Erlaubnis wird durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt erteilt und berechtigt zur Ausübung von Psychotherapie im rechtlich festgelegten Rahmen – allerdings ohne Approbation.

 

Abrechnungsmodalitäten und Kostenübernahme

  • Psychologische Psychotherapeuten mit Approbation können ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen.
  • Heilpraktiker/innen für Psychotherapie hingegen sind nicht im System der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Ihre Leistungen sind daher Selbstzahlerleistungen. Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten jedoch einen Teil oder die vollständigen Kosten – basierend auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt, hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab.

Was darf ein Berater oder Coach?

Ein Berater oder Coach unterstützt die Menschen dabei, ihre Gesundheit zu erhalten und Alltagsprobleme zu bewältigen. Der Fokus liegt auf der Förderung von Wohlbefinden und Lebensqualität.

Was ein Berater NICHT darf:

Ein Berater darf keine Diagnosen stellen oder Krankheiten behandeln. Dies ist ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten.

Was ein Berater darf:

Ein Berater kann in vielen Bereichen des Lebens unterstützen, solange es sich nicht um die Behandlung von Krankheiten handelt. Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Förderung von Entspannung durch Methoden wie Meditation oder Atemtechniken
  • Ernährungsempfehlungen, um eine ausgewogene und gesunde Ernährung zu unterstützen
  • Hilfe bei der Gewichtsregulierung durch Motivation und Beratung
  • Ratschläge bei Schlafstörungen, sofern diese keinen Krankheitswert haben
  • Bewegungspläne, um die körperliche Fitness zu steigern
  • Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (nur bei nicht krankheitswertiger Sucht)
  • Tipps zur Förderung eines gesunden Lebensstils und zur Körperpflege
  • Stressabbau und Stressprävention, zum Beispiel durch Techniken wie Yoga, Wellness-Massagen oder andere Entspannungsmethoden

Es gibt Grenzen, die ein Berater oder Coach nicht überschreiten darf. Wenn es beispielsweise um die Behandlung von Symptomen geht, die auf eine ernsthafte Erkrankung hinweisen, ist er verpflichtet, den Patienten an einen Arzt oder Heilpraktiker zu verweisen.

Praxisbeispiel: Erschöpfung

Viele Menschen fühlen sich im Alltag müde, ausgelaugt oder antriebslos – oft als Folge von Stress, Schlafmangel, Überforderung oder ungesunder Lebensweise. Als Berater können Sie begleitend tätig sein im Sinne der Selbstfürsorge, gesunder Routinen, Entspannung und Stressbewältigung. Halten die Symptome länger an oder treten Warnzeichen wie Konzentrationsstörungen, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, starker Rückzug oder depressive Verstimmungen auf, kann eine körperliche oder seelische Erkrankung dahinterstecken – z. B. eine Depression, Burnout, Schilddrüsenstörung oder chronisches Erschöpfungssyndrom. In diesen Fällen ist eine Abklärung durch einen Arzt oder Heilpraktiker erforderlich.

Darf ein Berater Schulungen oder Kurse zu gesundheitlichen Themen anbieten?

Ja, Berater und Coaches dürfen Workshops, Schulungen oder Seminare zu allgemeinen Gesundheitsthemen anbieten. Ziel solcher Veranstaltungen ist es, Menschen zu informieren, aufzuklären und zu einem gesunden Lebensstil zu motivieren.

Ein Beispiel: Ein Berater kann einen Workshop zum Thema „Gesunde Verdauung“ anbieten. Dort vermittelt er allgemeines Wissen über verdauungsfördernde Ernährung, die Bedeutung von Bewegung, Stressmanagement, Achtsamkeit beim Essen sowie unterstützende Methoden wie Atemtechniken oder Bauchmassagen. Ziel ist es, den Teilnehmenden einfache, alltagstaugliche Impulse mitzugeben – ohne medizinische Behandlung.

Solche Veranstaltungen dürfen keine individuelle Beratung bei Verdauungsbeschwerden mit Krankheitswert enthalten. Wenn zum Beispiel eine Teilnehmerin fragt, was sie konkret gegen ihre langanhaltenden Bauchschmerzen oder Durchfälle tun soll, muss der Berater klar machen: „Das fällt in den medizinischen Bereich – bitte lassen Sie das durch einen Arzt oder Heilpraktiker abklären.“

Allgemeine Kurse zur Gesundheitsförderung sind erlaubt – solange keine Diagnose gestellt oder krankhafte Beschwerden behandelt werden. Der Fokus liegt auf Prävention, Wohlbefinden und Aufklärung.

Zusammenfassung:

Ein Berater darf allgemeine Gesundheitsinformationen weitergeben, Motivation bieten und Prävention fördern. Er darf NICHT krankhafte Symptome diagnostizieren oder behandeln. Bei gesundheitlichen Problemen, die möglicherweise auf eine Erkrankung hindeuten, muss der Klient immer an einen medizinischen Fachmann verwiesen werden.

Ein Berater kann Schulungen und Workshops zu gesundheitsförderlichen Themen anbieten, solange diese keine medizinische Behandlung ersetzen und nur allgemeine Empfehlungen abgegeben werden.

Unterschied zwischen Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und Coach/Berater

  1. Heilpraktiker („voller/großer“ Heilpraktiker)
  • Heilerlaubnis: Umfassende Heilpraktikererlaubnis – darf körperliche und psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln/therapieren.
  • Tätigkeitsfelder: Naturheilkunde, Homöopathie, Akupunktur, manuelle Therapien, Psychotherapie u. v. m.
  • Prüfung: Amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt.
  • Rechtliche Grundlagen: Heilpraktikergesetz (HeilprG), Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO)

Strafgesetzbuch (StGB); Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Heilmittelwerbegesetz (HWG); Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); Infektionsschutzgesetz (IfSG); u. a.

  1. Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP, „kleiner Heilpraktiker“)
  • Heilerlaubnis: Beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
  • Tätigkeitsfeld: Psychische Störungen erkennen, einschätzen und mit psychotherapeutischen Methoden behandeln (z. B. Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, Hypnose, systemische Beratung).
  • Keine körperbezogenen Therapien, keine Medikamente, keine medizinischen Diagnosen.
  • Prüfung: Amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt.
  • Rechtliche Grundlagen: Heilpraktikergesetz (HeilprG), Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO)

Strafgesetzbuch (StGB); Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Heilmittelwerbegesetz (HWG); Datenschutz-

Grundverordnung (DSGVO); Infektionsschutzgesetz (IfSG); u. a.

  1. Coach / Berater
  • Keine Heilerlaubnis: Coachs dürfen keine psychischen Erkrankungen diagnostizieren oder behandeln.
  • Tätigkeitsfeld: Lebensberatung, Motivation, Zielentwicklung, Stressbewältigung, berufliches Coaching, Persönlichkeitsentwicklung.
  • Keine Prüfung oder staatliche Zulassung nötig, Berufsbezeichnung ist nicht geschützt.
  • Grenzen: Darf nur mit gesunden Menschen arbeiten bzw. bei Alltagsproblemen unterstützen – keine Therapie bei z. B. Depression, Angststörung, Trauma usw.

Fokus: Begleitung gesunder Menschen in Veränderungsprozessen – keine Therapie, sondern Beratung & Entwicklung.

  • Rechtliche Grundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Vertragsrecht; Heilpraktikergesetz (HeilprG) – Abgrenzung zur Heilkunde; Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Werberecht u. a.
  1. Übersicht:
    Titel Staatlich geregelt? Heilerlaubnis? Behandlung von psychischen Erkrankungen? Körperliche Behandlung erlaubt?
    Heilpraktiker ✅ Ja ✅ Ja (weitreichend) ✅ Ja ✅ Ja
    Heilpraktiker für Psychotherapie ✅ Ja ✅ Ja (nur Psychotherapie) ✅ Ja ❌ Nein
    Coach / Berater ❌ Nein ❌ Nein ❌ Nein ❌ Nein

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