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AGB

Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der primus naturmed, Inhaberin Franziska Obsieger (im Folgenden primus naturmed) in der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Fassung. Gegenstand ist die Durchführung einer von der primus naturmed angebotenen Dienstleistung.

2. Vertragsschluss

(1) Alle Angebote der primus naturmed sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Unternehmens in Textform oder stillschweigend durch die Zusendung der Teilnahmeunterlagen zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt dieser Teilnahmebedingungen. Im Falle der stillschweigenden Annahme des Angebots gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

(3) Die Freischaltung der digitalen Lerninhalte erfolgt nach Zahlungseingang sowie nach ausdrücklicher Annahme des Vertrags durch die primus naturmed. Bei Verbrauchern erfolgt eine sofortige Freischaltung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher im Rahmen des Buchungsvorgangs ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung zustimmt und den Verzicht auf sein Widerrufsrecht erklärt.

3. Preise

(1) Die Preise verstehen sich stets zzgl. der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, soweit diese geschuldet ist.

(2) Eine nur zeitweise Teilnahme an der angebotenen Dienstleistung berechtigt nicht zur Preisminderung.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Wenn nicht anders vereinbart, ist die Vergütung mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig.

(2) Bankgebühren bei Rücklastschriften oder Auslandsüberweisungen sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Rücktritt/ Stornierung und Umbuchung bei Fernunterrichtsverträgen

(1) Für Fernunterrichtsverträge im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Eine Umbuchung auf eine andere Ausbildung oder einen späteren Starttermin ist aus Kulanz innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeginn einmalig möglich, sofern dem keine organisatorischen Gründe entgegenstehen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Für die Umbuchung kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben werden.

(3) Eine Stornierung vor Kursbeginn gilt als Rücktritt vom Vertrag. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss und vor der Freischaltung der Inhalte, ist dieser kostenfrei im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts möglich. Bei einem Rücktritt nach Ablauf dieser Frist gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß den vorstehenden Regelungen.

6. Rücktritt/ Stornierung und Umbuchung bei Präsenzveranstaltungen

(1) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ist bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Die Stornierung bedarf der Textform. Bei einer Stornierung bis sieben Kalendertage vor Beginn werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.

(2) Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin oder auf ein gleichwertiges Seminar ist bis spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern freie Plätze verfügbar sind. Die Umbuchung bedarf der Textform. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Bei späteren Umbuchungswünschen wird die Umbuchung als Stornierung behandelt.

(3) Eine Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ist ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung vollständig oder im Wesentlichen erbracht wurde oder die Teilnahme in vollem Umfang ermöglicht wurde. Bei Nichterscheinen oder bei eigenverantwortlichem Abbruch der Teilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

7. Rücktritt/ Stornierung und Umbuchung bei digitalen Angeboten, die nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen

(1) Für einzelne digitale Angebote, wie etwa Online-Selbstlernkurse, Live-Online-Seminare und Blended-Learning-Formate, die nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen, ist eine Stornierung bis sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Die Stornierung bedarf der Textform. Bei einer Stornierung bis drei Kalendertage vor Beginn sind 50 Prozent der Teilnahmegebühr zu zahlen. Erfolgt die Stornierung später oder erscheint der Teilnehmer nicht, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

(2) Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein vergleichbares Online-Format ist bis spätestens drei Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung möglich, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Umbuchung bedarf der Textform. Für die Bearbeitung kann eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben werden.

(3) Eine Kündigung nach Beginn der Online-Veranstaltung ist ausgeschlossen, sofern die Leistung bereits vollständig oder überwiegend erbracht wurde oder der Teilnehmer der uneingeschränkte Zugang zu allen Inhalten gewährt wurde. Bei eigenverantwortlichem Abbruch oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

8. Widerruf

Die Teilnehmer haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Vertrag zu widerrufen. Diesbezüglich wird auf die gesonderte Widerrufsbelehrung verwiesen.

9. Absage

(1) Die primus naturmed behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Dozenten, höherer Gewalt oder wenn die Gesundheitsbehörden des Landes die Nichtdurchführung der vertragsgegenständlichen Veranstaltung empfehlen, die Veranstaltung abzusagen.

(2) Bei Absage der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr erstattet. Weitere Ansprüche gegen die primus naturmed bestehen nicht.

(3) Absagen werden den Teilnehmern so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.

(4) Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Vertragspartner durch die Absage entstehen, kommt die primus naturmed (außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) nicht auf.

10. Änderungen

(1) Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt wird. Dozentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

(2) Empfehlen die zuständigen Gesundheitsbehörden die Nichtdurchführung der Veranstaltung, behält sich die primus naturmed das Recht vor, Präsenzseminare in ein geeignetes Online-Format umzuwandeln.

11. Leistungsumfang

Die Veranstaltungsgebühr umfasst, soweit nicht anders angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Veranstaltungsunterlagen, die Teilnahmebescheinigung sowie gegebenenfalls die Durchführung einer Lernerfolgskontrolle, sofern diese in der Kursbeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist. Das Bestehen einer Lernerfolgskontrolle ist nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs. Der Leistungsumfang umfasst ebenfalls nicht die Anmeldung zu einer amtsärztlichen oder sonstigen behördlichen Überprüfung bzw. deren Durchführung.

12. Arbeitsmittel

(1) Die Arbeitsunterlagen werden dem Teilnehmer online zum Download zur Verfügung gestellt. Die primus naturmed behält sich vor, Unterlagen auch postalisch zu verschicken. Dies erfolgt zu gesonderten Bedingungen.

(2) Mit der Anmeldung zur Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, dass ihm die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Verfügung stehen – insbesondere ein internetfähiger Computer, ein Telefon, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gängige, kostenlos erhältliche Software. Etwaige hierfür anfallende Kosten trägt der Teilnehmer selbst.

(3) Die primus naturmed weist darauf hin, dass die Kursunterlagen lediglich Empfehlungen darstellen. Die Umsetzung etwaiger Empfehlungen erfolgt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Hinsichtlich der Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte wird auf Ziffer 17 verwiesen.

13. Teilnahmebescheinigung/ Zertifikate

(1) Nach erfolgreichem Abschluss einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme erhält der Teilnehmer je nach Kursart eine Teilnahmebescheinigung, einen Fortbildungsnachweis oder ein Ausbildungszertifikat. Art und Umfang des Nachweises richten sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung. Ein Ausbildungszertifikat wird nur ausgestellt, wenn die Veranstaltungsgebühren vollständig bezahlt wurden, alle vorgesehenen Leistungsnachweise oder Abschlussprüfungen erfolgreich erbracht wurden und die Zertifizierungsvoraussetzungen gemäß Kursbeschreibung erfüllt sind.

(2) Wird ein Kurs nicht vollständig absolviert oder vorzeitig abgebrochen, kann auf Anforderung eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden, die die besuchten Kurszeiten sowie Inhalte und Ziele dokumentiert. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Ausbildungszertifikats besteht in diesem Fall nicht.

(3) Zertifikate werden nach Abschluss der Veranstaltung und Erfüllung der Voraussetzungen postalisch versendet. Fortbildungsnachweise und Teilnahmebescheinigungen werden nach vollständigem Kursabschluss und Zahlung des Kurspreises elektronisch zum Download zur Verfügung gestellt. Weitere Bescheinigungen werden auf Anforderung erstellt.

14. Ausschluss von Kursteilnehmern

Die primus naturmed behält sich das Recht vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Kurs auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholtem, erheblichem Verstoß gegen Verhaltensregeln, Störung der Veranstaltung oder Zahlungsverzug vor.

15. Urheberrecht

Die Kursunterlagen sowie alle im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Inhalte und Vorträge der primus naturmed unterliegen dem Urheberrecht. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der primus naturmed zulässig. Das Mitschneiden, Filmen oder Aufzeichnen von Veranstaltungen ist ausdrücklich untersagt. Dem Teilnehmer werden die Nutzungsrechte ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Rahmen des gebuchten Kurses eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.

16. Datenschutz

Die primus naturmed erhebt zum Zwecke der Durchführung ihrer Veranstaltung Daten der Teilnehmer. Diesbezüglich wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen.

17. Haftung

(1) Die primus naturmed haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Ferner haftet die primus naturmed für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit der primus naturmed weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.

(2) Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

(3) Die primus naturmed darauf hin, dass die Ausübung der Heilkunde ausschließen Ätzen und Heilpraktikern vorbehalten ist. Diesbezüglich wird auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Gegen Ansprüche der primus naturmed kann der Teilnehmer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.

(2) Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Teilnehmer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

19. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Klausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Geisenhausen vereinbart.